Zusammenarbeit

Nachrichten, Angebote und Verträge

Wie du mit Models und anderen Künstlern schreibst und abmachst, wer was bekommt.

Im Studio unter Netzwerk liegen drei Bereiche nebeneinander: Nachrichten, Verträge und Kontakte. Hier sprecht ihr ein Shooting ab, haltet fest, wie der Erlös geteilt wird, und seht, mit wem du schon gearbeitet hast.

Wem du schreiben kannst

Schreiben geht, sobald ihr verbunden seid. Das schützt beide Seiten vor ungefragter Post. Verbunden seid ihr, wenn einer die Verbindungsanfrage des anderen angenommen hat, wenn ihr gemeinsam an einem Werk steht oder wenn es zwischen euch einen Vertrag gibt.

1. Verbinden

Tipp auf „Neue Nachricht“ und such den Namen. Steht die Person unter „Noch nicht verbunden“, tippst du auf „Verbinden“. Sie findet deine Anfrage bei sich unter „Aktion nötig“ und kann annehmen oder ablehnen.

2. Schreiben

Unter „Deine Kontakte“ öffnet ein Tipp auf den Namen das Gespräch. Hast du länger nicht hineingeschaut, bekommst du neue Nachrichten zusätzlich per E-Mail.

Ein Angebot schicken

Angebote schicken Künstler. Als Model bekommst du sie und antwortest darauf. Im Gespräch tippst du auf „Vertrag“, oder unter Verträge auf „Vertrag anbieten“. Dann legst du fest:

Mit „Angebot senden“ geht es raus. Ein Angebot gilt 30 Tage.

Ein Angebot beantworten

Unter Verträge siehst du, was auf dich wartet. „Vertrag ansehen“ zeigt den vollen Text. Danach „Annehmen“, „Gegenangebot“ oder „Ablehnen“. Hin und her geht es höchstens dreimal. Erst mit deiner Annahme wird unterschrieben, und beide bekommen den Vertrag als PDF per E-Mail.

Was ein Vertrag bewirkt

Ist ein Werk mit einer Person darauf unter Vertrag, darf es verkauft werden. Steht sonst alles bereit, geht es von selbst online. Bei jedem Verkauf wird der Erlös nach eurer Abmachung geteilt, und jede Seite bekommt ihren Anteil ausgezahlt. Das Werk steht bei beiden in der Galerie unter „Gemeinsam“.

Der Inhaber eines Werks kann der anderen Seite erlauben, das Bild zu tauschen oder Preise und Druck zu ändern. Das Werk selbst bleibt immer bei ihm.

Die meisten Wege lassen sich mit 30 Tagen Frist kündigen. Schon verkaufte Downloads bleiben gültig, das Werk geht zurück in den Entwurf. Ein Buyout lässt sich nicht kündigen.

Markieren und freigeben

Wer auf einem Werk zu sehen ist, wird markiert und bestätigt die Markierung selbst. Hat jemand anderes fotografiert, gibt er als Urheber frei. Beides siehst du im Gespräch und kannst es bestätigen oder ablehnen.

Wenn etwas nicht stimmt

Im Gespräch unter „Mehr“: „Stummschalten“, „Archivieren“ (lässt sich wiederherstellen), „Melden“ und „Blockieren“. Wer blockiert ist, kann dir nicht mehr schreiben, dich nicht markieren und keine Anfrage schicken. Bestehende Verträge bleiben davon unberührt. Eine Meldung geht an uns.

Gruppen gibt es nicht mehr. Schreib der Person direkt.

Wie ein Shooting von der ersten Nachricht bis zum fertigen Werk läuft, steht in Wie ein Shooting abläuft. Was dein Recht am Bild bedeutet, in Deine Rechte am Bild.


Zurück zum Journal